Aktuelle kirchliche Dogmatik

Nachfolgend finden sich die Quellenangaben zu drei kirchlichen Dokumenten, auf die sich die gemachten Aussagen beziehen.

I)
Es gibt 245 Dogmen der Kirche. Unter einem Dogma versteht man eine fest stehende Definition oder eine grundlegende Lehrmeinung, deren Wahrheitsanspruch als unumstößlich gilt. Eines dieser Dogmen, das Dogma Nr. 159 lautet:

“Die Sakramente wirken ex opere operato.“

Ex opere operato (lat.: „durch die vollzogene Handlung“, „das, was durch das Tun an sich geschieht“) heißt: Etwas wirkt unabhängig von der Einstellung dessen, der es tut, und unabhängig von der Einstellung dessen, an dem und für den es getan wird.
In der katholischen Dogmatik ist der Begriff die Bezeichnung für die objektive Wirkungsweise der Sakramente aufgrund ihres richtigen Vollzugs, unabhängig von der sittlichen Disposition des spendenden Priesters. Die Wirksamkeit eines Sakramentes tritt dann ein, wenn der Empfänger dem nicht entgegenwirkt. Diese Sichtweise der katholischen Kirche wird auch von den orthodoxen, orientalischen und anglikanischen Kirchen geteilt.
(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ex_opere_operato)

In der Kathpedia – Die freie Enzyklopädie der katholischen Kirche findet man folgende Beschreibung: Der lateinische Ausdruck ex opere operato bedeutet auf Deutsch wörtlich “aus dem vollzogenen Werk”. Damit ist die selbsttätige Wirksamkeit der Sakramente gemeint, die immer dann eintritt, wenn der Ritus von einem dazu befähigten Spender vollzogen wird und der Empfänger dem Sakrament nicht entgegenwirkt. Unwürdiger Sakramentenempfang oder die Spendung durch einen amtsbehinderten Spender (z.,B. einen gültig geweihten, aber vom Amt suspendierten Priester) ist nicht wirkungslos. Die sakramentalen Wirkungen leben bei fehlender Disposition des Empfängers nach Wiederherstellung des Gnadenstandes, insb. durch die Beichte, wieder auf.
(Quelle: http://www.kathpedia.com/index.php?title=Ex_opere_operato)

II)
Die folgende Glaubenswahrheit der katholischen Kirche, ebenfalls zur Wirksamkeit der Sakramente, mit der Lehrsatz-Nummer 669 findet sich in dem römisch-katholischen Standardwerk „Der Glaube der Kirche“ von Josef Neuner, Heinrich Roos, Karl Rahner und Karl-Heinz Weger.

669 – Wer sagt, die Priester, die im Stand der Todsünde sind [Anmerkung: also wenn – um einmal ein zugespitztes Beispiel zu bringen – ein Priester unmittelbar vor einer von ihm gegebenen “sakramentalen Lossprechung” etwa ein Kind vergewaltigt hat], hätten nicht die Vollmacht, zu binden und zu lösen, … der sei ausgeschlossen.

[Anmerkung: Die katholische Kirche unterscheidet grundsätzlich zwischen “lässlichen Sünden” einerseits und “schweren Sünden” bzw. “Todsünden” andererseits. Demnach sei nicht erst ein Mord oder ein Sexualverbrechen z. B. an einem Kind (die leider zu Tausenden vorgekommen sind und weiter passieren) eine “Todsünde”. Schon die Leugnung einer katholischen Glaubenswahrheit zählt dazu, weil der Betroffene dadurch zum “Häretiker” (= “Irrlehrer”) wird. Das hier genannte Beispiel ist jedoch bewusst drastischer ausgewählt, um den Sachverhalt besser zu veranschaulichen.
Dazu noch eine weiter gehende Frage: Was ist, wenn der Priester zuvor ausgerechnet das Kind des Beichtenden sexuell missbraucht hat und der Beichtende deswegen die Lossprechung von seinen Sünden durch den verbrecherischen Priester nicht akzeptiert? Wird er dann auch “ausgeschlossen”, d. h. ewig in der Hölle verdammt? Nach der hier dargelegten Lehre ist das so. Der Priester hingegen könnte später den Himmel betreten, wenn er sich seinerseits durch einen anderen Priester “lossprechen” lässt. ]
(Die Anmerkung in eckiger Klammer stammt von: http://www.theologe.de/theologe18.htm)

In der „Kathpedia – Die freie Enzyklopädie der katholischen Kirche“ kann man folgende Beschreibung zu dem oben genannten Buch finden:
Neuner-Roos (eigentlicher Titel: “Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung”) ist eine Sammlung der wichtigsten Urkunden über den katholischen Glauben seit den Zeiten des Apostolischen Glaubensbekenntnisses bis 1967 in deutscher Sprache. Die Sammlung wurde im Friedrich Pustet Verlag Regensburg herausgegeben.
Die Urkundensammlung erhielt den Namen der ersten zwei Herausgeber Josef Neuner SJ und Heinrich Roos SJ (1904-1977) und ist ein anerkanntes Standardwerk.
(Quelle:http://www.kathpedia.com/index.php?title=Neuner-Roos)

III)
Nachfolgend findet sich eine aktuelle Aussage vom 25.02.2014 von kirchlicher Seite zu den Dogmen:

“Dogmen nicht ändern
Gegen eine Anpassung der katholischen Dogmen an den Zeitgeist hat sich der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Nicola Eterovic, ausgesprochen. Im Interview erklärte der neue Botschafter von Papst Franziskus, wie er die Rolle der Kirche in der gegenwärtigen Lage sieht. Eterovic ist seit Mitte November 2013 in Berlin.“

(Quelle: http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/dogmen-nicht-andern
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