Zur Sekte gemacht, zur Sekte verurteilt, als Menschen diskriminiert – Schauprozess in München am 8. März 2017

Die sich ins Absurde steigernden Angriffe auf die Entwicklung einer freien Individualität fordern es meines Erachtens geradezu heraus, diese zu entwickeln. Gegenteilig zu einer freien Individualität mit einer klaren Sozialfähigkeit begegnet uns der Guru-Prozess. Im Guru-Prozess folgt der Einzelne den Anweisungen seines Meisters, ohne diese selbst zu hinterfragen und zu denken. Für die Entwicklung einer freien Individualität ist dieser Weg unbrauchbar. Die Ärztin Frau B. lehrte den Guru-Prozess und verbat sich bei kritischen Fragen, unter Hinweis auf ihr hohes Alter und die damit verbundene Weisheit, jegliche Kritik. Die individuelle Freiheit lehnte sie ab.

Im Guru-Prozess genügt es, das eigene Denken und das eigene Ich aufzugeben. Der Einzelne übergibt dem Arzt, dem Anwalt, dem Priester oder dem spirituellen Lehrer die Entscheidungen und die Verantwortung für das eigene Leben. Eine freie Individualität ergreift mit ihrem Ich das eigene Denken, steht in der eigenen Erkenntnis und Beziehung zu den sie umgebenden Verhältnissen und sieht sich in der Verantwortung. Diese freie Individualität scheint neuerdings ganz dem Verbotsgesetz zu unterliegen und wird vor allem von Mitgliedern der Familie B. mit allen nur erdenklichen Mitteln bekämpft. Ausgesprochenes Ziel ist es, jeglichen Impuls zu dieser Freiheit auszulöschen.

Ein brutal inszenierter Schauprozess erfolgte am 8. März 2017 vor dem Landgericht München I. Die 25. Kammer zwang 23 einzelne Kläger mit jeweils eigenem Aktenzeichen in Gruppe anzutreten, indem sie diese auf die gleiche Uhrzeit vorlud. Trotz vorausgehender Rüge auf ein individuelles Verfahren und ungeachtet der höchst individuellen Klagegründe, Datenschutz und Verletzung der Schweigepflicht wurden sie zu einer Gruppe formiert. Die so erzwungene Gruppe wurde dann als gefährliche Sekte bezeichnet und vom Gericht ein siebenköpfiges Polizeiaufgebot mit Schlagstöcken angefordert und vor bzw. im Gerichtssaal platziert.

Die beklagte Partei B. war vom Gericht in die geplante Diskriminierungsaktion vollständig einbezogen worden und bestellte den Journalisten und Sektenjäger Markus Thöß zum Gerichtstermin, damit er die „böse Sekte“ filmen und im TV denunzieren kann. Die Polizisten zwangen die Kläger, Photos, die sie zum Beweis für dieses brutale Vorgehen gemacht hatten, sofort zu löschen, während Herr Thöß vom Gericht freie Filmerlaubnis hatte. 25. Kammer und Partei B. starteten einen Akt zur Entindividualisierung, Demütigung und eine Reihe von Lügen, die vor Gericht jegliches Recht vermindern sollten.

Die drei Anwälte der Partei B. amüsierten sich köstlich mit Lachen und Scherzen. Die betroffenen Personen, von denen eine Klägerin gesundheitlich vollkommen zusammenbrach und ärztlich versorgt werden musste, nahmen die Aktion vergleichbar wie im 3. Reich wahr: Gruppenaktion, Gruppenstrafe, Demütigung, Entinividualisierung, keine Transparenz im Verfahren, vollkommene Parteiiung von Gericht und Partei B. und Eliminierung des Rechtsstatus des Einzelnen. Der Reporter Thöß trat wie ein Superguru auf. Eine Klägerin verneigte sich vor ihm und bat um die Erlaubnis, nicht gefilmt werden zu dürfen. Es wurde keinem das Recht zugesprochen, nicht gefilmt zu werden. Thöß sprach aus, die Gruppe sei mit Nationalsozialisten vergleichbar und wenn sie sich gegen das Filmen wehren, sei das ein Beweis für Sekte. Das Gericht wartete bewusst am Eingang auf den Journalisten, um als Veranstalter dieses Schauprozesses auf dem Film zu sein.

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